Mit Einführung der Baustellenverordnung im Jahr 1998 wurde die Verant-wortung für die Einleitung und Umsetzung der baustellenspefizischen Ar-beitsschutzmaßnahmen auf den Bauherrn übertragen.
Der Bauherr hat die Möglichkeit, einen geeigneten Koordinator für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, den sogenannten SiGeKo, damit zu beauftragungen, die nach der Baustellenverordnung obliegenden Maßnahmen umzusetzen. Der SiGeKo trägt durch sein Fachwissen dazu bei, den Bauablauf und die späteren Arbeiten am Bauwerk jederzeit sicher zu gestalten.
Die Baustellenverordnung stellt bereits in der Planungsphase einer Bau-maßnahme die Weichen für die Arbeitssicherheit und den Gesundheits-schutz der Beschäftigten auf Baustellen.
Durch entsprechende Zusatzausbildungen sind wir für die Wahrnehmung der Aufgaben des SiGeKo qualifiziert und erbringen sämtliche Leistungen aus dem Leistungsbild des Koordinators für Arbeitssicherheit und Gesund-heitsschutz nach Baustellenverordnung.