Wärmeschutz / Energieeinsparverordnung (EnEV):
Die EnEV dient der Begrenzung des Energiebedarfs bei Gebäuden, sowohl bei Neubaumaßnahmen als auch bei Umbauten und Modernisierungen im Bestand. Hierzu werden energetische Mindesstandards gesetzt. Dabei wird der Energiebedarf des Gebäudes gesamtheitlich bilanziert.
Die entsprechenden Nachweise, für Wohngebäude und Nichtwohngebäude, werden in unserem Büro mit Unterstützung von zugelassenen Software-produkten des Büros Leuchter geführt. In Abstimmung mit den Fachplanern werden hierbei die Bauteilkonstruktionen und die haustechnischen Anlagen optimiert.
Schallschutz:
Der Schallschutz in Gebäuden hat große Bedeutung für die Gesundheit und das Wohlbefinden der Menschen, die diese Gebäude nutzen. Baurechtlich ist die Einhaltung des Mindestanforderungen gemäß DIN 4109 gefordert. Der zivilrechtlich geschuldete Schallschutz gemäß Beiblatt 2 zur DIN 4109 hat deutlich höhere Anforderungen und sollte bei Naubaumaßnahmen ver-einbart werden.
Auch hier werden die entsprechenden Nachweise in unserem Büro mit Unterstützung einer Software des Büros Leuchter geführt.
Energieberatung:
Im Rahmen der Energieberatung werden bestehende Gebäude hinsichtlich Verbesserung des Wärmeschutzes überprüft. Unter Einbeziehung von möglichen Fördermodellen werden Sanierungsmaßnahmen entwickelt und untersucht.
Energieausweise:
Der Energieausweis dient der übersichtlichen Information über die ener-getische Qualität eines Gebäudes. Für ein neu errichtetes Gebäude ist der Energieausweis als Bedarfsausweis Pflicht. Für bestehende Gebäude wird der Energieausweis bei Verkauf oder Vermietung Pflicht. Er kann hier als Bedarfsausweis oder als Verbrauchsausweis ausgestellt werden.
Wärmeschutz:
Schallschutz:
Energieausweise: